Dual-Use und Sanktionen: Bei diesen Bewerbungen braucht es eine Sicherheitsprüfung

Sicherheitsfragen werden bei der Zulassung von Doktorierenden und Studierenden, der Einladung von G?sten und bei Anstellungen immer wichtiger. Die ETH hat das Vorgehen dazu genauer geregelt.

An der ETH forschen und lehren Menschen aus der ganzen Welt, das ist für den Erfolg der Hochschule zentral. Weil sich die weltpolitische Lage ?ndert und weil Kriege ausgebrochen sind, führt diese Internationalit?t auch zu Herausforderungen, die immer mehr Angeh?rige der ETH betreffen.

Bei der Zulassung von Master-Studierenden, Doktorierenden, aber auch bei der Einladung von wissenschaftlichen G?sten und bei Anstellungen müssen ETH-Angeh?rige geltende nationale und internationale Sanktionen und die Regeln der Exportkontrolle berücksichtigen. Sonst laufen sie Gefahr, unbeabsichtigt gegen gesetzliche Bestimmungen und die Compliance der ETH zu verstossen. Die ETH muss ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Fürsorgepflicht vor solchen Verst?ssen schützen.

Betroffen sind davon in erster Linie die Professorinnen und Professoren, da bei Ihnen Bewerbungen für ein Doktorat eingehen und sie wissenschaftliche G?ste einladen. Bei Unklarheiten erhalten sie Unterstützung von der Exportkontrollstelle oder deren Kontaktpersonen in den 菲律宾sunbet下载_申慱sunbet现金网-【官方网站】n. Bei der Zulassung von Masterstudierenden stehen die zentrale Zulassungsstelle und die 菲律宾sunbet下载_申慱sunbet现金网-【官方网站】 in der Verantwortung, bei Anstellungen die jeweiligen Vorgesetzten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Vorgehen:

Weshalb braucht es genauere Regeln?

Technologie, die an der ETH entsteht und die sich für den milit?rischen Einsatz eignet – dazu z?hlt auch Wissen – unterliegt den gesetzlichen Exportkontroll- und Sanktionsbestimmungen. Dabei k?nnen auch Sanktionen greifen, die andere Staaten verh?ngt haben. Die ETH muss das Risiko eines Missbrauchs minimieren. Wenn ausl?ndische Studierende, Mitarbeitende oder G?ste Zugriff auf Dual-Use-Güter oder Schlüsseltechnologien erhalten k?nnten, muss für ihre Bewerbungen deshalb eine Sicherheitsprüfung durchgeführt werden.

Die ETH m?chte die akademische Freiheit innerhalb ihrer Institution aufrechterhalten: Alle, die zugelassen oder angestellt sind, sollen m?glichst ohne Hürden forschen, lehren und lernen und arbeiten k?nnen.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat mit einem breiten Sensibilisierungsprogramm deutlich gemacht, dass Universit?ten ein beliebtes Ziel für die Ausforschung durch ausl?ndische Nachrichtendienste – also für Spionage und Proliferation – sind (siehe Intern-Aktuell-Bericht vom April 2023). Das Thema besch?ftigt zurzeit zahlreiche Universit?ten und Hochschulen. Rechtsf?lle wie beispielsweise in externe Seite den USA und in externe Seite Norwegen zeigen, dass der Handlungsbedarf w?chst.

Welche Fachgebiete sind davon betroffen?

An der ETH sind fast alle Fachgebiete davon betroffen, da die meisten Technologien auch milit?risch genutzt werden k?nnen oder zu den Schlüsseltechnologien z?hlen. Insbesondere (aber nicht ausschliesslich) z?hlen dazu:

Additive Fertigung, Angewandte Chemie, Angewandte Physik, Biochemie und Chemieingenieurwesen, Biotechnologien, Blockchain, Chemische Technologie, Cyber-?berwachung, Digitale Technologien, Elektrotechnik und Maschinenbau, Engineering und Fertigung, Fortschrittliche und intelligente Werkstoffe, Künstliche Intelligenz, Luft- und Raumfahrttechnik, Messtechnik und Sensorik, Nanotechnologie, Nukleartechnologien, Photonik und Lichttechnik, Produktions- und Verfahrenstechnik, Quantentechnologien, Telekommunikation und Informationstechnik

Die Sicherheitsprüfung betrifft die angewandte Forschung ab Technologie-Reifegrad 4 (externe Seite Technology Readiness Level, TRL) Grundlagenforschung ist generell nicht betroffen.

Wer muss überprüft werden?

Vorab: Die Prüfung gilt nicht für bereits angestellte, zugelassene oder eingeladene Personen.

Die Prüfung gilt für alle Bewerbungen für ein Doktorat, ein Masterstudium, eine Anstellung oder einen Gastaufenthalt aus L?ndern, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNO), von den USA oder der EU sanktioniert werden. Sie gilt auch für Personen aus Staaten, welche von der Schweiz bezüglich Proliferation als Risikol?nder eingestuft werden. Die Exportkontrollstelle hat als Hilfsmittel eine Download Liste der Embargo- und Risikol?nder (PDF, 97 KB) erstellt.

Nach welchen Kriterien wird die Sicherheit geprüft?

Vor einer Zulassung, einer Anstellung oder einer Einladung werden die folgenden Kriterien überprüft. Sind mehrere erfüllt, empfiehlt die ETH, eine Bewerbung abzulehnen. Dabei gibt es keine Automatismen: Jede Bewerbung wird einzeln geprüft und kein Kriterium führt für sich alleine und pauschal zu einem Ausschluss.

  1. Eine Vorbildung an einer Institution mit einem Sicherheitsrisiko. Das sind milit?rnahe Universit?ten oder Institutionen, die mit Sanktionen belegt sind. Die ETH orientiert sich dabei an Sanktionslisten der Schweiz sowie der EU, USA und des Vereinigten K?nigreichs.
  2. Das Herkunftsland, wenn es Sanktionen unterliegt (siehe oben) oder wenn Exportkontrollbestimmungen für Dual-Use-Güter greifen. Dabei wird neben der Nationalit?t auch der Lebensmittelpunkt und die Biografie berücksichtigt.
  3. Die Finanzierung durch ein Stipendium eines sanktionierten Staates, durch ein kritisches Stipendien- oder Austauschprogramm oder aus unlauteren oder bedenklichen Quellen.
  4. Das Fachgebiet oder der Studiengang, wenn sie zur angewandten Forschung (ab TRL 4) z?hlen, wenn sie einer verst?rkten beh?rdlichen Aufsicht (Embargo) unterliegen, wenn sie unter geltende Exportkontrollbestimmungen für Dual-Use-Güter fallen, oder wenn das Forschungsthema in die Kategorie der kritischen Forschungsgebiete f?llt oder kritische Technologien anwendet.

Wer ist für die Prüfung verantwortlich?

  • Die Professuren prüfen Bewerbungen zum Doktorat und für Anstellungen von wissenschaftlichen oder administrativ-technischen Mitarbeitenden. Ebenso prüfen sie wissenschaftliche G?ste, die sie einzuladen gedenken. Bei Unklarheiten erhalten sie Unterstützung von der Exportkontrollstelle oder deren Kontaktpersonen in den 菲律宾sunbet下载_申慱sunbet现金网-【官方网站】n.
  • Die Zulassungsstelle ist zusammen mit der Exportkontrollstelle zust?ndig für die formale Prüfung der Bewerbungen zum Masterstudium. Sie gibt diese danach an die 菲律宾sunbet下载_申慱sunbet现金网-【官方网站】 für die fachliche Beurteilung weiter. Sicherheitsfragen spielen bei beiden Beurteilungen eine Rolle.
  • Führungspersonen aus allen anderen Bereichen prüfen Bewerbungen für Anstellungen, wenn sie aus den oben genannten L?ndern stammen.

Was geschieht im Zweifelsfall?

Dann analysiert die Exportkontrollstelle das Dossier, wenn erforderlich im Austausch mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, der für die Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen zust?ndigen Bundesbeh?rde.

Treffen bei einer Bewerbung mehrere Kriterien zu und die Exportkontrollstelle empfiehlt eine Ablehnung, kann die Professur oder die vorgesetzte Person eine Wiedererw?gung über die Exportkontrollstelle beantragen (Ausnahme: Masterstudium). Diese Dossiers werden einem Ausschuss der Schulleitung vorgelegt. Er setzt sich zusammen aus dem Rektor Günther Dissertori, der Vizepr?sidentin für Personalentwicklung und Leadership Julia Dannath und dem Vizepr?sidenten für Forschung Christian Wolfrum. Der Ausschuss f?llt den abschliessenden Entscheid.

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