Studiengebühren
Zurzeit betragen die Studiengebühren für alle Bachelor und Masterstudierende 730 CHF/Semester. Ab HS2025 tritt eine neue Regelung in Kraft, die zwei Studierendengruppen unterscheidet.
Schulgeld einfach: 730 CHF / Semester
- Studierende mit Schweizer Bürgerrecht
- Studierende mit liechtensteinischem Bürgerrecht
- Studierende, die zum Zeitpunkt des Erwerbs des Hochschulzulassungsausweises (Matur) in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein gewohnt haben
- Studierende aus Mitgliedstaaten der EFTA oder der Europ?ischen Union, soweit sie Arbeitnehmende, Selbstst?ndigerwerbende oder Familienangeh?rige von Personen sind, die ihr Recht auf Freizügigkeit in der Schweiz ausüben. Und für Kinder solcher Personen, soweit die Kinder Wohnsitz in der Schweiz haben.
?Eine geringfügige und nebenberufliche T?tigkeit begründet keinen Anspruch auf den Arbeitnehmerstatus?
Dabei ist der Aufenthaltsstatus gem?ss des Migrationsamtes entscheiden. Das heisst konkret, dass eine Hilfsassistenz an der ETH oder ein Nebenjob in anderer Branche in der Schweiz normalerweise keinen Anspruch auf den Arbeitnehmerstatus nach dem Freizügigkeitsabkommen begründet.
Schulgeld dreifach: 2190 CHF / Semester
Für alle ausl?ndischen Studierenden, die zum Zweck des Studiums in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein Wohnsitz begründen oder die keinen Wohnsitz in einem der beiden Staaten haben. Der Wohnsitz gilt als zum Zweck des Studiums begründet, wenn die betreffende Person im Zeitpunkt des Erwerbs des Hochschulzulassungsausweises weder in der Schweiz noch im Fürstentum Liechtenstein ihren Wohnsitz hatte.
?bergangsbestimmung
Das dreifache Schulgeld für ausl?ndische Studierende gilt ab dem Herbstsemester 2025.
Ausgenommen sind Studierende, die vor diesem Zeitpunkt bereits:
a. an einer ETH immatrikuliert sind, bis zum Abschluss des Bachelorstudiums;
b. an einer ETH für das Masterstudium immatrikuliert sind, bis zum Abschluss des Masterstudiums.