Versicherungsvarianten und Kosten

Die H?he der zu leistenden Pr?mien für die Krankenversicherung ist von Ihrer gewünschten Versicherungsleistung, von Ihrem Alter und Geschlecht und auch von Wohnkanton und -region abh?ngig. Die Unterschiede bei den Pr?mien k?nnen daher betr?chtlich sein.

Franchise und Selbstbehalt

Nebst der monatlich auszurichtenden Pr?mie muss jede versicherte Person einen Teil ihrer Behandlungskosten selber übernehmen. Diese Kostenbeteiligung setzt sich aus zwei Komponenten - dem Selbstbehalt und der so genannten Franchise - zusammen.

Mit dem Selbstbehalt tragen Sie 10% der Behandlungskosten selber, bis zu einem Betrag von h?chstens CHF 700.00. Für Kinder bis 18 Jahre ist der Selbstbehalt h?chstens CHF 350.00 im Jahr.

Die Franchise ist ein fester Jahresbetrag von mindestens CH 300.00, den Sie bei Behandlungskosten selber übernehmen müssen. Kinder bis 18 Jahre zahlen keine Franchise.

Die H?he der Franchise k?nnen Sie bestimmen und w?hlen eine der m?glichen Betr?ge von CHF 300 / 500 / 1000 / 1500 / 2000 / 2500. Für Kinder stehen tiefere Franchisen von mindestens CHF 100 bis h?chstens CHF 600 zur Wahl.

Mit einer h?heren Franchise sparen Sie Pr?mien, Sie tragen aber auch ein h?heres Risiko, da Sie im Krankheitsfalle medizinische Leistungen bis zum Betrag der Franchise übernehmen müssen.

Unfallzusatz

Der Unfallzusatz kann in der Krankenversicherung ausgeschlossen werden, falls Sie über einen arbeitsvertraglich geregelten Besch?ftigungsgrad von mindestens 19.5% (acht Stunden pro Woche) verfügen. In diesem Fall sind die finanziellen Folgen von Berufsunf?llen und Freizeitunf?llen über die ETH Zürich gedeckt.

Die Krankenkasse verlangt dazu eine Best?tigung von der ETH als Ihre Arbeitgeberin, dass Sie über die ETH unfallversichert sind. Sie erhalten diese Best?tigung von Ihrer Personalsachbearbeitung. 

Versicherungsmodelle in der Grundversicherung

Für die obligatorische Grundversicherung k?nnen Sie zwischen dem Standardmodell und einem alternativen Modell ausw?hlen. Mit dem Standardmodell haben Sie die freie Arztwahl und müssen dies mit entsprechender Pr?mienh?he finanzieren.

Bei den alternativen Versicherungsmodellen entf?llt die freie Arztwahl. Die Krankenkassen w?hlen ihre Leistungserbringer (?rzte) selber aus und k?nnen damit Kosten reduzieren. Als versicherte Person profitieren Sie von tieferen Pr?mien. Mit den folgenden drei Versicherungsmodellen k?nnen Sie, je nach Kasse und Versicherungsmodell, Wohnort und Alter, 5% bis 25% Pr?mien in der Grundversicherung sparen.

Beim HMO-Modell (Health Maintenance Organisation) betreibt die Krankenkasse eigene Gesundheitszentren, in denen ihre HMO-?rzte praktizieren.

Mit dem HMO-Modell verzichten Sie auf eine freie Arztwahl, im Krankheitsfall müssen Sie immer zuerst Ihren Arzt oder Ihre ?rztin im HMO-Zentrum aufsuchen. Diese/r weist Sie, falls aus medizinischer Sicht notwendig, an den Spezialisten weiter oder entscheidet über einen Spitalaufenthalt. Von dieser Regelung ausgenommen sind gyn?kologische Vorsorgeuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt oder kinder?rztliche Leistungen.

Ist in einem Notfall Ihr HMO-Arzt oder Ihre HMO-?rztin nicht erreichbar, Sie weilen im Ausland oder sind nicht am Wohn- oder Arbeitsort, so wenden Sie sich an den n?chsten erreichbaren Notfallarzt. Sie sind verpflichtet, so bald als m?glich Ihren HMO-Arzt oder Ihre HMO-?rztin zu kontaktieren.

Beim Hausarzt-Modell bildet die Krankenkasse ein durch sie bestimmtes Hausarzt-Netzwerk oder einen Zusammenschluss von frei praktizierender ?rzte und ?rztinnen, die mit ihr einen Vertrag abgeschlossen haben.

Mit dem Hausarzt-Modell verzichten Sie auf eine freie Arztwahl, im Krankheitsfall müssen Sie immer zuerst Ihren pers?nlichen Hausarzt oder Ihre pers?nliche Haus?rztin aufsuchen. Diese/r weist Sie, falls aus medizinischer Sicht notwendig, an den Spezialisten weiter oder entscheidet über einen Spitalaufenthalt. Von dieser Regel ausgenommen sind gyn?kologische Vorsorgeuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt oder kinder?rztliche Leistungen.

Ist in einem Notfall Ihr Hausarzt oder Ihre Haus?rztin nicht erreichbar, Sie weilen im Ausland oder sind nicht am Wohn- oder Arbeitsort, so wenden Sie sich an den n?chsten erreichbaren Notfallarzt. Sie sind verpflichtet, so bald als m?glich Ihren Hausarzt/ ihre Haus?rztin zu kontaktieren. Nachbehandlungen eines Notfalls müssen über ihn/sie koordiniert werden.

Beim Modell Telmed führt die Krankenkasse eine eigene telefonische Beratungsstelle, die in der Regel rund um die Uhr erreichbar ist. Medizinische Fachpersonen erteilen medizinische Auskünfte, beraten und geben Empfehlungen ab. Damit kann der Besuch beim Arzt eingespart werden, was Zeit und Geld spart, nicht aber eine Behandlung ersetzt.

Mit dem Modell Telmed sind Sie verpflichtet, bei jedem Gesundheitsproblem und bevor Sie einen Arzt aufsuchen, zuerst telefonisch die Beratungsstelle zu kontaktieren. Diese medizinische Fachperson weist Sie, falls aus medizinischer Sicht n?tig, an den behandelnden Arzt oder Spezialisten weiter. Von dieser Regel ausgenommen sind gyn?kologische Vorsorgeuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt.

In einem Notfall entf?llt die Pflicht der vorg?ngigen telefonischen Kontaktaufnahme.

Vergleiche der Pr?mien

Eine ?bersicht samt Kosten- und Leistungsvergleich finden Sie über folgende Institutionen externe Seite comparis, externe Seite priminfo oder externe Seite vzonline.

externe Seite Verzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer in der Schweiz

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