Beförderung von einer ausserordentlichen Professur auf eine ordentliche Professur
Gem?ss der Professorenverordnung kann frühestens zwei Jahre nach der Ernennung einer ausserordentlichen Professorin/eines ausserordentlichen Professors beim Pr?sidenten der ETH Zürich die Einleitung eines Bef?rderungsverfahrens durch die 菲律宾sunbet下载_申慱sunbet现金网-【官方网站】 beantragt werden. Diesem Antrag sind neben CV und externen Gutachten die Ergebnisse einer Evaluation der Leistungen in Lehre und Forschung beizulegen.
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